Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Porsche Tuning
Art 101 Abs 1 AEUV, § 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, Art 4 EUV 330/2010, Art 5 EUV 330/2010
Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und Verwendungsbeschränkungen im selektiven Vertriebssystem eines Kfz- Herstellers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsansprüche aus Kartellrecht sowie dem UKlaG und dem UWG Vereinbarung zur Beschränkung des Wettbewerbs Erwerb von Serienfahrzeugen zu Tuningzwecken Organisation eines selektiven Vertriebsnetzes Vertikale Vertriebsstrukturen in der Kraftfahrzeugbranche ...
- rechtsportal.de
Unterlassungsansprüche aus Kartellrecht sowie dem UKlaG und dem UWG Vereinbarung zur Beschränkung des Wettbewerbs Erwerb von Serienfahrzeugen zu Tuningzwecken Organisation eines selektiven Vertriebsnetzes Vertikale Vertriebsstrukturen in der Kraftfahrzeugbranche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Kurzinformation)
Ersatzteile: Autotuner setzen sich gegen Porsche durch
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.04.2017 - 41 O 92/13
- OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
- BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (46)
- BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13
Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Eine aus der Einhaltung der Klauseln durch die Vertragshändler resultierende faktische Lieferverweigerung würde nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung der Parteien erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2015 - KZR 87/13, Rz. 60 - Porsche-Tuning), sondern, da von den Beklagten vorgegeben, ein einseitiges Verhalten der betreffenden X.-Zentren im Verhältnis zu den Tuning-Kunden darstellen.Die Tuner benötigten X.-Neufahrzeuge, um diese zu individualisieren, zu veredeln und sie dann in ihren Verkaufsräumen und auf Messen potentiellen Kunden vorzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, Rn 64 f., 71 ff. - Porsche-Tuning [nachfolgend auch als "T.-Verfahren" bezeichnet]).
Der Unterlassungsanspruch besteht aber nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung aufgrund einer zweckgleichen Norm unzulässig und daher zu verbieten war (st. Rspr.; s. nur BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rz. 49, m.w.N. - Porsche-Tuning).
Unternehmen, die am Markt ausschließlich von ihnen selbst getunte X.-Fahrzeuge oder für X.-Fahrzeuge entwickelte Tuning-Teile anbieten wollen, sind für ihren Marktauftritt darauf angewiesen, X.-Serienfahrzeuge zu erwerben, um sie als Präsentations-, Vorführ- oder Ausstellungsfahrzeuge für ihre eigenen Leistungen zu nutzen; ihre selbst gewählte Beschränkung auf diese Marke können die Beklagten ihnen vorliegend nicht entgegenhalten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rn. 53).
Ohne eine solche Präsentation können sie zur Überzeugung des Senats Interessenten nicht so erreichen und von ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen, dass sie ein wirtschaftliches Auskommen erwarten dürften (vgl. auch BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rz. 57 ff., m.w.N.).
Die Ressource "Serienfahrzeug" ist von daher für das auf X.-Tuning ausgerichtete Unternehmen auch dann unverzichtbar, wenn diese Fahrzeuge nicht zum Umbau selbst verwandt werden, sondern als sogenannte Präsentations-, Vorführ- oder Ausstellungsfahrzeuge für Tuning-Produkte (vgl. zum Belieferungsanspruch eines Tuning-Unternehmens BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rz. 57 ff. - Porsche-Tuning).
Diese Händlervertragsbestimmung, die die Beklagte im Rahmen der von ihr abgeschlossenen X. Händler- und Serviceverträgen verwendet, ist zur Überzeugung des Senats darauf ausgerichtet , Unternehmen vom Tuning-Markt auszuschließen, die auf Tuning an X.-Kraftfahrzeugen ausgerichtet sind oder auf der Grundlage von X.-Fahrzeugen oder -Teilen Eigenentwicklungen anbieten (BGH, Urteil vom 06.Oktober 2015 - KZR 87/13 - Porsche-Tuning).
Vorliegend bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. wie der Verkauf von Bauteilen aus dem eigenen Tuning-Programm der Beklagten Ziff. 2 an außenstehende Unternehmen kartellrechtskonform verboten werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rz. 100 ff. - Porsche-Tuning).
Der Bundesgerichtshof hat in der "X.-Tuning"-Entscheidung ausgeführt, der Ersatzteilmarkt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke umfasse grundsätzlich mit dem Markenzeichen des Kraftfahrzeugherstellers versehene Original-Teile (M.-Teile), von Original-Teile-Anbietern (Zulieferern) hergestellte und vertriebene Original-Teile (S.-Teile) sowie von anderen Teileherstellern produzierte Teile, die den Original-Teilen qualitativ gleichwertig sind (Ident-After-Market-Teile, IAM; vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rz. 85, u.H. auf Kommission, Ergänzende Leitlinien Rn. 15).
Angesichts der Bedeutung von X.-Originalteilen wird diese Beurteilung nicht dadurch in Frage gestellt, dass Tuner in ihnen geeignet erscheinenden Fällen auch S.- und A.-Produkte beziehen oder auf den Teilegroßhandel zurückgreifen können (vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2015 - KZR 87/13, bei juris Rzrn. 97, 64 und 66).
- EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Ein solches unterfällt in der Regel nicht Art. 101 Abs. 1 AEUV (und § 1 GWB) und von daher auch nicht der Vertikal-GVO (…Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl. EU 2010 Nr. C 130/1, Rn. 25), kann jedoch gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Art. 102 AEUV verstoßen (vgl. deren Art. 1 a) und Art. 2 Abs. 1; so auch Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1, 6. Aufl., 2019, Rn. 7 zu Art. 2 Vertikal-GVO, u.H. auf EuGH, Urteile vom 24. Oktober 1995 - 70/93, Slg. 1995, I-3459, Rn. 16, 17 - BMW/ALD; vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Rn. 37 ff. - Volkswagen; Komm., Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.Auch ein prima facie einseitiges Handeln eines Unternehmens im Wettbewerb ist jedoch ausnahmsweise dann als Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen zu qualifizieren, wenn ein Hersteller gegenüber seinen Vertriebshändlern wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen trifft, die ein Vertriebshändler mit Abschluss des Vertriebsvertrages ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert oder hinnimmt (so auch Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1, 6. Aufl., 2019, Rn. 7 zu Art. 2 Vertikal-GVO, u.H. auf EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 70/93, Slg. 1995, I-3459, Rn. 16 f. - BMW/ALD; EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Rn. 37 ff. Volkswagen; Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.
- OLG Schleswig, 27.07.2009 - 15 UF 30/09
Entscheidung des Gerichts bei Säumnis des Klägers und Unzulässigkeit der Klage
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Das begründe ein Prozesshindernis (zur Restitutionsklage OLG Schleswig, Urteil vom 27. Juli 2009 - 15 UF 30/09).Der Entscheidung OLG Schleswig, Urteil vom 27. Juli 2009 - 15 UF 30/09, bei juris, ist nichts anderes zu entnehmen.
- BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06
Sammelmitgliedschaft VI
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Dass der Kläger hier rechtsmissbräuchlich handele, sei nach seiner Mitgliederstruktur und seinem Alter auszuschließen (vgl. zu den Voraussetzungen der Klage durch einen Verband BGH, GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung; BGH, GRUR 2009, 692 - Sammelmitgliedschaft VI).Nach der vorgelegten Mitgliederliste kann ausgeschlossen werden, dass er aus sachfremden Erwägungen heraus, namentlich nur im Individualinteresse eines Unternehmens klagt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - I ZR 197/06, bei juris Rz. 12, m.w.N. - Sammelmitgliedschaft VI).
- BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03
"CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Soweit die betreffenden Klauseln in der Verpflichtungserklärung gegen zwingendes Recht verstoßen sollten, begründe dies hier keine "Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung" i.S.d. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da ohne Rechtswirkung (vgl. BGH, DB 2014, 2465; s. ferner BGH, Urteil vom 13.07.2004 - KZR 10/03 - Citroen; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.04.2013 VI-U (Kart) 4/12 Rz. 71).Nach Art. 101 Abs. 1 AEUV nichtige AGB seien zugleich gemäß § 307 BGB unwirksam (BGH, GRUR 2005, 62, 64 - CITROEN-Händlerverträge).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit seinen Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, ist von einer unzureichenden finanziellen Ausstattung daher nur auszugehen, wenn das so abgeschätzte Kostenrisiko die für die Prozessführung verfügbaren Mittel spürbar übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10, bei juris Rz. 14 f. - Glücksspielverband;… Köhler/Feddersen, a.a.O., m.w.N.). - BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Darauf ob hier ein unverwertbares Beweismittel vorläge (wegweisend BGHZ 218, 348 - Dashcam), kommt es indes schon deshalb nicht an, weil die Verwendung der angegriffenen Vertragsbestimmungen durch die jeweilige Beklagte unstreitig ist. - EuGH, 06.12.2017 - C-230/16
Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteile vom 06.12.2017, C-230/16, Rn. 24 - Coty; …und vom 13.10.2011, C-439/09, Rn. 40 ff - Pierre Fabre, jeweils m.w.N) stellt die Organisation eines selektiven Vertriebsnetzes keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV (und § 1 GWB) dar, sofern. - BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Eine Popularklage eröffne das Gesetz nicht (vgl. die Konstellationen in BGHZ 93, 29; BGHZ 124, 351). - EuGH, 13.10.2011 - C-439/09
Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17
Nach der Rechtsprechung des EuGH (…EuGH, Urteile vom 06.12.2017, C-230/16, Rn. 24 - Coty; und vom 13.10.2011, C-439/09, Rn. 40 ff - Pierre Fabre, jeweils m.w.N) stellt die Organisation eines selektiven Vertriebsnetzes keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV (und § 1 GWB) dar, sofern. - BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13
Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet
- BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …
- BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14
Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt
- BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
MAN-Vertragswerkstatt
- BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14
Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05
Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88
Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung
- BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02
Vitamin-Zell-Komplex
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15
Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen …
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06
Küchentiefstpreis-Garantie
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99
Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender …
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
- BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02
Hamburger Auktionatoren
- OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12
Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags; …
- BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98
Beteiligungsverbot für Schilderpräger
- BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99
Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze
- OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen auf …
- BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91
"Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts
- OLG Hamburg, 25.01.2018 - 8 W 5/17
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der GEMA-Anwälte
- BGH, 10.09.2019 - XI ZR 474/18
Festsetzung des Gegenstandswerts in Verbandsprozessen
- OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 18 W 79/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts, der für einen …
- EuG, 09.07.2009 - T-450/05
Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von …
- OLG Stuttgart, 12.12.2013 - 2 U 12/13
Wettbewerbsverstoß: Hinreichende Bestimmtheit des Unterlassungsklageantrags; …
- OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
Gleichstellung der GEMA mit einem Verband
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
- BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V
- BGH, 05.06.2014 - III ZR 557/13
Lebensversicherung als Nettopolice: Provisionsvereinbarung mit dem …
- BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94
Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl
- BGH, 08.10.2014 - XII ZR 164/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur: …
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97
RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)
- OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - U (Kart) 1/16
Kartellrechtswidrigkeit eines Selektivvertrages zwischen einer gesetzlichen …
- OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12
Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 …